Haben Sie oder eine Ihnen nahestehende Person körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt? Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Ansprüche nach dem Opferhilfegesetz. Die Opferhilfe ist auch für Sie zuständig, wenn Sie keine Strafanzeige gemacht haben.

 

Was ist Opferhilfe?

  • Kostenlose Beratung durch eine Opferberatungsstelle
  • Schutz und besondere Recht im Strafverfahren
  • Finanzielle Leistungen
  • Entschädigung und Genugtuung

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ansprüche auf Entschädigung und Genugtuung innerhalb von 5 Jahren ab Tatdatum bei der Opferhilfe angemeldet werden müssen, sonst verfallen sie.

Bis zum 25. Geburtstag kann das Gesuch einreichen, wer als Kind Opfer eines bestimmten schweren Delikts geworden ist. Danach besteht kein Anspruch mehr.

Wer ist Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes?

Anrecht auf Opferhilfe haben Personen, die durch eine Straftat körperlich, sexuell und / oder psychisch verletzt wurden. Auch nahe Angehörige und der von Gewalt betroffenen Person nahestehende Menschen können Opferhilfe erhalten.

Bei den Straftaten handelt es sich in der Regel um Delikte wie:

  • Gewaltverbrechen (z.B. Raub, schwere und einfache Körperverletzung, Tötung)
  • Drohung / Nötigung / Erpressung
  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Delikte (z.B. sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
  • Stalking
  • Freiheitsberaubung
  • Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle