Aktuelle Themen rund um die Opferberatung

 

Alles zu unseren Informationsabenden finden Sie hier. 

Informationsabende

Wir bieten in regelmässigen Abständen Informationsveranstaltungen an, diese dauern von 17.30 Uhr bis max. 19.00 Uhr. Interessierte, Fachpersonen, Studierende und Lernende sind eingeladen, sich über opferhilferelevante Themen zu informieren und Fragen zu stellen. Die Veranstaltungen sind kostenlos und werden in Deutsch durchgeführt. Alle Informationen finden Sie hier. 

Am 1.7.2024 ist das revidierte Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

Bis Ende Juni 2024 galt eine Vergewaltigung nur als solche, wenn das weibliche Opfer zum Beischlaf genötigt wurde, also von der Tatperson bedroht oder mit Gewalt dazu gezwungen wurde.

Im neuen Sexualstrafrecht gilt die "Nein heisst Nein"-Regelung. Neu reicht es, wenn das Opfer, egal welchen Geschlechts, der Tatperson mit Worten oder Handlungen signalisiert, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, also zum Beispiel "Nein" sagt, sich abwendet, sich wegdreht oder weint. Auch der Schockzustand des Opfers gilt als Zeichen der Ablehnung.

Als Vergewaltigung gilt nicht mehr nur der Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Köper verbunden sind. Zum Beispiel das Eindringen mit Finger, Hand, Zunge, einem Gegenstand oder Anal- und Oralverkehr.

Weiter wird ab 1.Juli 2024 das heimliche Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs (Stealthing) unter Strafe gestellt.

Zudem gilt neu: Wer privat aufgenommene sexuelle Inhalte ohne Einwilligung der darauf erkennbaren Person weiterleitet, macht sich strafbar ("Revenge Porn" oder Rachepornografie). Das Strafmass ist höher, wenn die Inhalte öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken.