Kennen Sie Ihre Rechte?

Was ist Opferhilfe?

  • kostenlose Beratung durch eine Opferberatungsstelle
  • Schutz und Rechte im Strafverfahren
  • Entschädigung und Schmerzensgeld

Bitte beachten Sie: Einen Antrag auf Entschädigung und Schmerzensgeld müssen Sie innert fünf Jahren nach der Straftat machen.

Ausnahme: Als Kind erlebten Sie eine schwere Straftat. Oder als Jugendliche. Sie können bis zum 25. Geburtstag ein Gesuch einreichen. Danach besteht kein Anspruch mehr!

Wer ist Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes?

Sie wurden durch eine Straftat verletzt. Körperlich, sexuell oder seelisch. Dann haben Sie Anrecht auf Opferhilfe. Auch die nahen Angehörigen haben Anrecht auf Opferhilfe.
Bei den Straftaten handelt es sich in der Regel um Delikte wie:

  • Gewaltverbrechen (z.B. Raub, schwere und einfache Körperverletzung, Tötung)
  • Freiheitsberaubung
  • Drohung / Nötigung
  • Häusliche Gewalt
  • Sexuelle Delikte (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung)
  • Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle
  • Stalking

Sie haben noch keine Strafanzeige gemacht.
Sie wollen gar keine Strafanzeige machen.
Wir sind trotzdem für Sie da.